Die Beurteilung der Verfahrensdauer entzieht sich starren Regeln (BGer 6B_176/2017 vom 24. April 2017 E. 2.1). Das vorliegende Strafverfahren gegen den Beschuldigten dauerte von der (ersten) Untersuchungseröffnung am 7. Mai 2019 wegen Schändung (pag. 2) bis zur Anklageerhebung am 21. Mai 2021 (pag. 711 ff.) rund zwei Jahre, wobei laufend weitere Untersuchungseröffnungen bzw. -ausdehnungen gegen den Beschuldigten erforderlich waren, so am 8. Mai 2020 wegen Nötigung (pag. 3), am 14. Mai 2019 wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrug (pag. 1) und am 18. November 2020 wegen Beschimpfung und Drohung (pag.