173 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis zehn) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech» bezeichnet, eine Strafe von zehn Strafeinheiten vor. Bei Handlungen gegenüber dem Geschädigten allein liegt die Referenzstrafe bei fünf Strafeinheiten (S. 48). 27.3 Einsatzstrafe für die Beschimpfung vom 19. August 2019 z.N. der Strafklägerin – objektives und subjektives Tatverschulden Der Beschuldigte beschimpfte die Strafklägerin in einer E-Mail als «dummes altes fettes dreckstück», «dumme alte frigide Ziege» und «dreckstück».