Seine Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu qualifizieren, was sich neutral auswirkt. 23.5 Fazit Täterkomponenten Aufgrund der Vorstrafen und des Verhaltens des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren wirken sich die Täterkomponenten im Umfang von insgesamt vier Monaten straferhöhend aus, was eine Freiheitsstrafe von 43 Monaten ergibt. 24. Konkrete Freiheitsstrafe Das konkrete Strafmass beträgt damit 43 Monate Freiheitsstrafe.