Er habe damit gedroht, das «Krankenkassengebäude in die Luft zu jagen». Seither stelle die Gemeinde keine Sendungen mehr selbst an die Adresse des Beschuldigten zu, sondern beauftrage die Polizei damit (pag. 807). Beim Beschuldigten ist denn auch ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgeprägte Unbelehrbar- sowie Uneinsichtigkeit auszumachen, indem er sämtliche ihm widerfahrenen Negativereignisse wie Betreibungen, Kündigungen, Strafverfahren jeweils verursacht durch Fehlverhalten der anderen, nicht aber durch sein eigenes sieht (vgl. z.B. pag. 18 Z. 139, pag. 19 Z. 177 ff., pag. 869 Z. 39 f. [betr. Schändung];