Am Telefon soll er Polizist BM.________ als Idioten bezeichnet und die Drohung geäussert haben, die Firma BA.________ AG anzuzünden. Weiter geht aus dem Nachtrag vom 24. April 2024 hervor, dass der Beschuldigte auf das Erscheinen der Polizisten an seinem Arbeitsplatz in BN.________ aufbrausend und wütend reagiert habe. Mehrfach habe er Drohungen und unterschwellige Beleidigungen gegenüber der BA.________ AG, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und allgemein gegen das schweizerische Rechtssystem ausgestossen.