1213) und er die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Fribourg zur Erstellung eines Leumundsberichts verweigerte (pag. 1213 f.). Das gleiche Verhalten zeigte er auch im laufenden Strafverfahren wegen Veruntreuung. So war es der Polizei nicht möglich, mit dem Beschuldigten einen Befragungstermin zu vereinbaren. Auch die entsprechende Vorladung konnte dem Beschuldigten weder per Post noch persönlich durch die Polizei zugestellt werden. Weiter lässt sich den edierten Akten EO entnehmen, dass sich der Beschuldigte gegenüber der Polizei aufbrausend verhielt. Am Telefon soll er Polizist BM.