Schliesslich wurde er am 10. November 2017 mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Fälschung von Ausweisen, begangen am 1. Februar 2016, zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 110.00 unter Aufschub der Probezeit von zwei Jahren und zu einer Verbindungsbusse von CHF 550.00 verurteilt. Weil der Beschuldigte die vorliegend zu beurteilenden Delikte in der Probezeit beging, verlängerte die Vorinstanz die Probezeit um ein Jahr. Mit der Vorinstanz sind die Vorstrafen des Beschuldigten straferhöhend zu berücksichtigen.