67 fe von 60 Tagessätzen zu CHF 70.00 wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, begangen am 29. September 2015 und 1. Februar 2016, gegen den Beschuldigten aus. Schliesslich wurde er am 10. November 2017 mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Fälschung von Ausweisen, begangen am 1. Februar 2016, zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 110.00 unter Aufschub der Probezeit von zwei Jahren und zu einer Verbindungsbusse von CHF 550.00 verurteilt.