Weiter wurde er am 16. April 2014 vom Amtsgericht Osnabrück (DE) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, begangen am 6. Dezember 2012, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Am 11. März 2016 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine unbedingte Geldstra-