Eintrag Nr. 7 und Nr. 8 im deutschen Strafregisterauszug vom 10. Mai 2024 [pag. 1279 f.]; schweizerischer Strafregisterauszug vom 17. Juni 2021 [pag. 1298 ff.]): Der Beschuldigte ist viermal vorbestraft. Am 27. März 2014 wurde er vom Amtsgericht Lingen (DE) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit Beleidigung, begangen am 25. September 2012, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Weiter wurde er am 16. April 2014 vom Amtsgericht Osnabrück (DE) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, begangen am 6. Dezember 2012, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.