BGE 135 IV 87 E.2.). Am 23. Januar 2023 ist das Bundesgesetz über das Strafregister-Informations- system VOSTRA (Strafregistergesetz [StReG], SR 330) vom 17. Juni 2016 in Kraft getreten. Im vorliegenden Zusammenhang relevant sind diesbezüglich die längeren Entfernungsfristen für Urteile mit unbedingten (oder nachträglich widerrufenen bedingten) Freiheitsstrafen von 20 Jahren (Art. 30 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 StReG), für Urteile mit unbedingten (oder nachträglich widerrufenen bedingten) Freiheitsstrafen von 15 Jahre (Art. 30 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 StReG) und für Urteile mit nicht nachträglich widerrufenen bedingten Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von 15 Jahren (Art. 30 Abs. 2 Bst.