Im Erhebungsformular wird aber der Hinweis aufgeführt, dass der Beschuldigte geschieden sei (vgl. edierte Akten EO: Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 11. April 2024, S. 2; Schreiben vom Beschuldigten vom 12. April 2024). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte an, seine Lebensgefährtin Z.________ auf den Malediven geheiratet und mit ihr zusammen einen Sohn (geb. 3. August 2021) zu haben (pag. 1343 f.). Weder die Heirat noch die Reise in die Malediven noch die Geburt eines gemeinsamen Kindes liessen sich objektivieren. Zudem habe er zwei volljährige Töchter, BJ.