343, pag. 458). Verlässliche Angaben zu seinen sonstigen familiären Verhältnissen bzw. zu seinen Kindern lassen sich zufolge seiner widersprüchlichen Aussagen kaum machen. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte noch aus, zusammen mit seiner Verlobten und dem gemeinsamen Sohn (geb. August 2020) zu wohnen (pag. 868 Z. 38, pag. 869 Z. 1 f.). Daneben soll er noch zwei Töchter haben (geb. 2. Dezember 2006; geb. 14. September 2002), welche in Deutschland leben (pag. 34 Z. 731 ff.)