Werkstattchef bei der AZ.________ AG (pag. 830 ff.) - Stellenantritt per 5. Juni 2023 als Automobilmechaniker bei der BA.________ AG (edierte Akten EO: Beilage 1 zum Anzeigerapport vom 5. April 2024) - gemäss eigenen Angaben Stellenantritt per 1. Dezember 2023 in der BB.________ (Garage) (edierte Akten EO: Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, S. 2; delegierte Einvernahme vom 11. April 2024 Z. 28 f.; pag. 1346 Z. 16 ff.) Auch die Wohnsituation des Beschuldigten scheint alles andere als konstant zu sein. Als er 2013 in die Schweiz einreiste, meldete er sich zunächst in der Gemeinde BC.________ an, wo er offenbar fünf Monate lebte.