Allerdings wurde sie durch die Tat eingeschüchtert. Unter diesen Umständen rechtfertigt sich für die versuchte Tatbegehung eine Reduktion der Strafe um einen Monat auf insgesamt drei Monate Freiheitsstrafe. Diese sind im Umfang von zwei Monaten asperierend zu berücksichtigen. Es resultiert damit eine vorläufige Strafe von 38 Monaten Freiheitsstrafe.