Der Beschuldigte handelte somit nicht in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. Um die Privatklägerin schliesslich dazu zu bringen, ihm die Geldschulden zu bezahlen, auf die er berechtigterweise Anspruch zu haben glaubte, schrieb der Beschuldigte ihr am 6. September 2019 um 13:27 Uhr und um 17:49 Uhr daher die folgenden E-Mails: Das war nur zur info gedacht. Ich habe der russen inkasso deine Adresse der arbeitsstelle gegeben sowie die adresse deiner mutter und deiner kinder. Sollten die dich nicht antreffen und du das bezahlen dann gehen die zu deiner Familie.