Dafür wird eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten festgesetzt. Weil mit den drei Tatvorwürfe der Schändung das gleiche Rechtsgut verletzt wurde und sich die Taten in einem zeitlich engen Zusammenhang innerhalb nur gerade eines Monats abspielten, rechtfertigt sich ein leicht tieferer Asperationsfaktor von 60% (statt 2/3), so dass sieben Monate asperierend zu berücksichtigen sind, womit eine vorläufige Strafe von 31 Monaten Freiheitsstrafe resultiert.