Sexualdelikte führen regelmässig zu längerdauernden, insbesondere auch psychischen Beeinträchtigungen bei den Opfern, so auch vorliegend bei der Privatklägerin. So führte sie aus, dass sie nach der Tat Angst gehabt habe, auf die Toilette zu gehen, weil sie befürchtet habe, ihr Darm könnte platzen. Zudem gab sie an, Albträume gehabt zu haben und dass sie unmittelbar nach dem Vorfall nicht mehr allein habe wohnen, geschweige denn ihr Domizil habe verlassen können. Wie die Vorinstanz zu Recht ausführte, zeigt sich die nachhaltige Beeinträchtigung auch im