Hingegen hat er – in Kenntnis der einschlägigen Strafbestimmungen – die von ihm gemietete Garage an der AM.________(Strasse) in AL.________(Ortschaft) und die darin gelagerten und immer noch in seinem Eigentum befindlichen Gegenständen gegenüber dem Konkursamt bewusst verschwiegen und stattdessen ausgeführt, seine Einzelfirma sei seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr aktiv. Der Beschuldigte hat mit diesen teilweisen Angaben beim Konkursamt den falschen Anschein erweckt, über seine gesamten Vermögensverhältnisse Auskunft gegeben zu haben, während er in Wirklichkeit einen Teil ver-