Er hat die Auskunft zu den Aktiven nicht generell verweigert, sondern hierzu Angaben gemacht. Hingegen hat er – in Kenntnis der einschlägigen Strafbestimmungen – die von ihm gemietete Garage an der AM.________(Strasse) in AL.________(Ortschaft) und die darin gelagerten und immer noch in seinem Eigentum befindlichen Gegenständen gegenüber dem Konkursamt bewusst verschwiegen und stattdessen ausgeführt, seine Einzelfirma sei seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr aktiv.