Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte Eigentümer dieser Gegenstände im Gesamtwert von ca. CHF 2'550.00 war. Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte anlässlich der Einvernahme vom 31. Januar 2019 vor dem Konkursamt Angaben zu seinem Vermögen machte und dabei insbesondere den Mietvertrag seiner Privatwohnung und diverse Bankkonten erwähnte. Er hat die Auskunft zu den Aktiven nicht generell verweigert, sondern hierzu Angaben gemacht.