54 13.2 Subsumtion Da über den Beschuldigten als Inhaber der Einzelfirma AD.________ am 30. Januar 2019 rechtskräftig der Konkurs eröffnet wurde, ist die objektive Strafbarkeitsvoraussetzung von Art. 163 StGB erfüllt. Der Beschuldigte kommt als Schuldner und einzelzeichnungsberechtigter Inhaber der Einzelfirma ohne weiteres als Täter in Frage.