Insbesondere mit Verweis auf BGer 6B_232/2016 vom 21. Dezember 2016 (E. 2.3.), wonach ein Pfleger an mehreren Spitalpatientinnen, die sich nach einer Operation unter Narkose im Aufwachraum befanden, sexuelle Handlungen vorgenommen hatte, bejahte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern überdies die Widerstandsunfähigkeit bei einem Opfer, welches – während dem der Täter beischlafsähnliche Handlungen an ihm vornahm – an einem starken Migräneanfall litt und dabei «wie in einem Kokon eingehüllt, psychisch wie auch körperlich, reduziert, geschwächt und müde» war. Dieser Zustand sei vergleichbar mit