Einen komatösen Zustand, eine völlige Bewusstlosigkeit, einen Tiefschlaf, eine eigentliche Alkoholintoxikation oder einen grösseren Schlafmangel setzt die Widerstandsunfähigkeit nicht voraus. Vielmehr kann Widerstandsunfähigkeit auch vorliegen, wenn sich eine Person alkohol- und müdigkeitsbedingt nicht oder nur schwach gegen die an ihr vorgenommenen sexuellen Handlungen wehren kann