Nach dem Gesagten kommt die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz zum Schluss, dass der Beschuldigte zweifellos der Eigentümer der beschlagnahmten Werkzeuge und Maschinen ist, welche er im Zeitpunkt der Konkurseröffnung in der Garage an der AM.________(Strasse) in AL.________ lagerte, und dies gegenüber dem Konkursbeamten verheimlichte. Der in Ziff. I.5. der Anklageschrift umschriebene Sachverhalt ist damit erstellt. 11.7 Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Nachdem das Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 30. Januar 2019 den Konkurs über den Beschuldigten als Inhaber der Einzelfirma AD.