Aufgrund der gesamten Umstände und der Vielzahl an vorliegenden Beweismitteln (so zusätzlich auch die glaubhafte Aussage der Auskunftsperson AO.________, wonach er die Fahrzeuge und Werkzeuge in der Garage zuletzt am 01.04.2019 gesehen habe), geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte den im Januar 2019 noch bestehenden Mietvertrag der Garage in AL.________ (mit eingestellten Werkzeugen und Maschinen im Gesamtwert von ca. CHF 2'550.00) dem Konkursamt bewusst verheimlich hat […].