Weiter kann widerlegt werden, dass keine gemeinsame Besichtigung der Garage in AL.________ mit dem Konkursbeamten erfolgte, nachdem dies nicht im Einvernahmeprotokoll vermerkt ist und das Gericht keinerlei Anhaltspunkte hat, an der Arbeitsintegrität des Konkursbeamten zu zweifeln – erst recht nicht, nachdem das Strafverfahren überhaupt erst nach der Anzeige durch das Konkursamt eingeleitet wurde. Es kann daher beweismässig nicht auf seine unglaubhaften Aussagen abgestellt werden. Aufgrund der gesamten Umstände und der Vielzahl an vorliegenden Beweismitteln (so zusätzlich auch die glaubhafte Aussage der Auskunftsperson AO.