Die Aussagen des Beschuldigten können teilweise gar durch andere Beweismittel widerlegt werden. So namentlich der Umstand, dass die Garage nicht durch den ominösen Audiklub, sondern durch ihn persönlich gemietet wurde und weiter, dass der Mietvertrag nicht durch den Beschuldigten, sondern durch den Vermieter und nicht bereits im Dezember 2018 sondern erst im Februar 2019 gekündigt wurde. Weiter kann widerlegt werden, dass keine gemeinsame Besichtigung der Garage in AL.