Alles in allem ergeben die Aussagen des Beschuldigten weder inhaltlich, noch chronologisch Sinn und strotzen vor groben Widersprüchen. Seine Art, bei Erklärungsnotstand und Konfrontation mit Beweismitteln, die seine Aussagen entkräften oder gar widerlegen, mit Gegenangriffen und Aussageverweigerung zu reagieren, stellen eindeutige Lügensignale dar. Dies lässt sein vermeidendes, ausweichendes Aussageverhalten umso unglaubhafter erscheinen. Die Aussagen des Beschuldigten können teilweise gar durch andere Beweismittel widerlegt werden.