Wiederum widersprüchlich behauptete er nämlich, die gelagerten Gegenstände seien bereits im Dezember 2018 nach AN.________ gezügelt worden, nachdem er anfangs noch angegeben hatte, dass sich der «Audiklub» Ende Januar 2019 noch für eine Anschlussimmobilie umgesehen habe, weil sie die Räumlichkeiten in AL.________ hätten verlassen wollen, jedoch nichts Passendes gefunden hätten. Alles in allem ergeben die Aussagen des Beschuldigten weder inhaltlich, noch chronologisch Sinn und strotzen vor groben Widersprüchen.