am 07.09.2019 per WhatsApp gar selber schrieb: «(…) ich habe die budde am 12.4. bei dir angemietet (…)» (vgl. pag. 83). Nachdem er selber angegeben hat, dass es sich bei den sichergestellten Werkzeugen und Maschinen um jene handelt, die vorher in der Garage in AL.________ gelagert waren, erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass diese rund vier Monate lang nirgends untergestellt sein sollen. Wiederum widersprüchlich behauptete er nämlich, die gelagerten Gegenstände seien bereits im Dezember 2018 nach AN.