Nachdem der Raum aber leer gewesen sei, habe dieser darauf verzichtet, den Mietvertrag im Protokoll aufzuführen. Diese Aussage koppelte er wiederum umgehend an einen Gegenangriff gegen den Konkursbeamten indem er dessen Kompetenz in Frage stellte (pag. 31). Anlässlich der Hauptverhandlung hat er sodann behauptet, den Mietvertrag sogar angegeben zu haben und wiederholte, mit dem Konkursbeamten in AL.________ in der Garage gewesen zu sein und fügte neu hinzu, dass er diesem mitgeteilt habe, dass die Räumlichkeiten gekündigt seien (pag. 877). Bereits der Gerichtspräsident hat den Beschuldigten darauf aufmerksam gemacht, dass die fristlose Kündigung erst vom 28.02.2019 datiert (vgl. pag.