Hinsichtlich der Frage nach dem Grund, weshalb der Mietvertrag an der AM.________(Strasse) in AL.________ keinen Eingang ins Konkursprotokoll vom 31.01.2019 fand, liegen dem Gericht einzig die Aussagen des Beschuldigten vor. Dieser hat anfangs zugegeben, im Januar 2019 gegenüber dem Konkursamt keinen anderen Mietvertrag als jenen seines Domizils angegeben zu haben, dies mit der Begründung, dass der Mietvertrag der Garage in I.________ zu diesem Zeitpunkt ja aufgelöst gewesen sei (pag. 107). Dies trifft durchaus zu, handelt es sich dabei ja um jene Garage, welche der Beschuldigte vor derjenigen in AL.________ hatte (Anm. Eröffnung der Garage in I.________ im April 2017 vgl. pag.