IV.11.6 unten). 11.6 Beweiswürdigung durch die Kammer Vorab ist festzuhalten, dass auf die zutreffende Würdigung der Vorinstanz vollumfänglich abgestellt werden kann (pag. 1065 ff.; S. 105 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original): Für die Eigentumsverhältnisse der beschlagnahmten Werkzeuge und Maschinen liegen primär als objektive Beweismittel die WhatsApp-Chats zwischen dem Beschuldigten und Y.________ von Juni 2019 bis ca. Ende Oktober 2019 vor (vgl. pag.