kündung des Berufungsgerichts (Kommentierung dieses Urteils und die weiteren Hinweise von LANGENEGGER in: forumpoenale 2/2024, S. 86, 89). Allerdings kann nach der Rechtsprechung des EGMR ein streitiges Zeugnis von ausschlaggebender Bedeutung ohne Konfrontation mit Belastungszeugen verwertbar sein, wenn ausreichend kompensierende Faktoren gegeben sind, die den Anspruch der angeschuldigten Person auf ein faires Verfahren und die Überprüfung der Verlässlichkeit des Beweismittels gewährleisten ist (BGer 6B_1219/2019 vom 24. April 2020 E. 2.1.; vgl. dazu auch BGE 150 IV 345 E. 1.6.3.2 in fine).