Die Verteidigung führte daraufhin aus, dass allfällige Anträge zur Verwertbarkeit von Aktenstücken vorbehalten bleiben würden und stellte zugleich den Antrag, AR.________ einzuvernehmen, weil Y.________ anlässlich seiner [nicht parteiöffentlichen Befragung] angegeben habe, dass AR.________ jeweils beim