40 dem glaubhaft ausgesagt. Der Deliktsbetrag stütze sich überdies allein auf die unverwertbaren Angaben von Y.________ und sei überdies viel zu hoch. Entsprechend sei der Beschuldigte von diesem Vorwurf freizusprechen (pag. 1366 f.). 11.3.2 Generalstaatsanwaltschaft