an der schlafenden Privatklägerin folgende Handlungen vornahm: Beim ersten Vorfall am 29. Juni 2019 fasste der Beschuldigte die Privatklägerin überall am Körper an, führte seinen Finger in ihre Vagina ein und versuchte schliesslich, mit seinem Penis in ihre Vagina einzudringen. Anlässlich des zweiten Vorfalls vom 5. Juli 2019 führte der Beschuldigte erneut seinen Finger in die Vagina der Privatklägerin ein. Beim dritten und damit letzten Vorfall in der Nacht vom 28./29. Juli 2019 drang der Beschuldigte mit seinem Penis in den After der auf dem Bauch liegenden Privatklägerin ein und ejakulierte dabei.