Zudem lassen auch die Nachrichten des Beschuldigten klar darauf schliessen, dass die Privatklägerin schlief, als er die Handlungen an ihr vornahm. 10.7 Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Aufgrund er voranstehenden Erwägungen erachtet es die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als erstellt, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 29. Juni 2019 bis und mit 29. Juli 2019 an der L.________(Strasse) in M.________ an der schlafenden Privatklägerin folgende Handlungen vornahm: