149, erster Absatz), sich aber noch nicht wehren konnte. Detaillierte Beschreibungen der Handlungen, welche der Beschuldigte an ihr vorgenommen haben soll, als sie am Schlafen war, machte sie zudem im Zusammenhang mit dem angeblichen Video (vgl. pag. 200, pag. 209 f.), was darauf schliessen lässt, dass es sich dabei nur um einen Bluff und nicht wirklich Selbsterlebtes handelt, eine Taktik, welche sie anwendete, um den Beschuldigten zu einem Geständnis zu bewegen. Zudem lassen auch die Nachrichten des Beschuldigten klar darauf schliessen, dass die Privatklägerin schlief, als er die Handlungen an ihr vornahm.