Dabei hat sie es wie bereits ausgeführt unterlassen, den Beschuldigten übermässig zu belasten und konnte den ersten für sie entscheidend zu weit gehenden Vorfall (erstes Mal Einführen des Fingers in ihre Vagina während dem Schlaf sowie Versuch, sie mit dem Penis zu penetrieren) zeitlich an den Samstag 29.06.2019 knüpfen, wobei sie damals mit dem Beschuldigten noch in einer Beziehung gewesen sei und mit diesem frühmorgens hätte aufstehen sollen, um gemeinsam nach Deutschland zu fahren. Der Beschuldigte bezog sich ebenfalls auf diesen Morgen und bestätigte, dass er sie habe wecken wollen, weil sie gemeinsam nach Deutschland hätten fahren sollen, bestritt jedoch, sie gefin-