Vorfall schrieb die Privatklägerin dem Beschuldigten um 02:00:56 Uhr (pag. 195): [(…) Du hattest genug sex mit mir sas du gewusst hast das isch schlafe den wen ich wach gewesen währe hätte ich gesagt nein hör auf. Ich habe schon befoh ich eingeschlafen bin nein gesagt und du hast gesagt du befummelst nicht (…) Das hatten wir schund und du qarst einfach zu geill und wolltest sex mit mir und hast nicht mal gemwrkt das du mich in den arach gefiggt hast.. (…)] und wenig später um 02:47:04 Uhr (pag. 196): [(…) Aber wir hatten das thema achon öffters das wen ich schlaffe das ich im komma