Die Aussagen des Beschuldigten hierzu sind wie bereits ausgeführt äussert widersprüchlich, wobei er sich nicht nur von Einvernahme zu Einvernahme widerspricht, sondern darüber hinaus auch in seinen eigenen Chatnachrichten an die Privatklägerin. Er konnte dem Gericht nicht nachvollziehbar erklären, wie die Privatklägerin, die unmittelbar vor dem Vorfall einige Joints geraucht sowie eine halbe Flasche beziehungsweise mindestens ein Glas Whisky konsumiert haben soll, «hellwach» und «voll und ganz bei der Sache» also «ganz normal» und nicht etwa schläfrig, gleichzeitig aber hysterisch und doch ruhig gewesen sein soll, nachdem diverse Chatnachrichten vorliegen, in denen er ihr