Ähnlichkeiten zu derjenigen des Beschuldigten im Schreiben an den Migrationsdienst des Kantons Bern vom 6. Juni 2018 (pag. 468 f.) auf. Aufgrund der gleichen notorischen Schreib- und Tippfehler, der Schriftart, des Schreibstils, des überzeichneten Inhalts, der undatierten Mails an die Ex- Ehepartnerinnen, wonach der Beschuldigte sie um Bestätigung ersucht, dass er keinen Analverkehr praktiziere (pag. 1376, pag. 1378), der fehlenden Sendedaten und -bestätigungen sowie der Weigerung des Beschuldigten, seine angeblichen E- Mail-Nachrichten an die beiden Frauen offen zu legen (vgl. pag.