Ergänzungsvereinbarung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. September 2017) keine Ähnlichkeit aufweist, dies ganz im Gegensatz zu derjenigen des Beschuldigten (vgl. pag. 479; undatiertes Gesuch an den Migrationsdienst des Kantons Bern, mit «Widerspruch» betiteltes Schreiben an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. April 2024 [edierte Akten EO]). Zwar ist keine Vergleichsunterschrift von AB.________ aktenkundig, allerdings weist auch diese Unterschrift (vgl. pag. 1380) Ähnlichkeiten zu derjenigen des Beschuldigten im Schreiben an den Migrationsdienst des Kantons Bern vom 6. Juni 2018 (pag.