Die Kammer teilt diese Schlussfolgerung. Die Strafklägerin schilderte – übereinstimmend mit den Aussagen der Privatklägerin – dass der Beschuldigte immer wieder auf dem Gelände aufgetaucht sei, was die Privatklägerin gestresst habe und sie dann immer wieder in ein Loch gefallen sei, wenn sie ihn gesehen habe (pag. 178 Z. 34 ff.) und dass die Privatklägerin die Misshandlungen zunächst nicht mitbekommen habe bis sie dann aufgewacht sei (pag. 178 Z. 39 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Befragung führte sie dann nochmals aus, die Privatklägerin habe ihr erzählt, dass der Beschuldigte sie im Schlaf missbraucht habe (pag. 866 Z. 9).