Damit kann im Gegensatz zur Auffassung der Verteidigung nicht von einem Lügensignal gesprochen werden, da sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auf Anhieb transparent angab, dass es sich dabei um inhaltlich falsche Chatnachrichten an den Beschuldigten gehandelt habe. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie den Beschuldigten damit zu einem Geständnis bewegen wollte. Introspektiv gab sie ausserdem zu, dass sie den Beschuldigten am Abend des 28.07.2019 eigentlich nicht habe bei sich haben wollen (was nota bene auch dem WhatsApp Chat entnommen werden kann), aber auch nicht habe allein sein können, weshalb er dann bei ihr habe bleiben dürfen (pag. 151, 161, 164).