Auch sonst belastete sie den Beschuldigten nicht übermässig, indem sie beispielsweise ausführte, dass sie sich erstmals küssten, als er ihr das Praktikum in Aussicht gestellt hatte. Es sei etwas überraschend gekommen, aber nicht gegen ihren Willen (pag. 148, 4. Absatz). Zudem korrigierte sie ihre Aussagen während des Durchlesens des Protokolls zu seinen Gunsten, wonach der Beschuldigte vor dem 29. Juni 2019 nie während des Schlafens seinen Finger in ihre Vagina eingeführt habe. Er habe sie zwar angefasst, aber eingeführt habe er den Finger erstmals am 29. Juni 2019 (pag. 150, 2. Absatz). Weiter verneinte sie die Frage, ob der Beschuldigte ihr gedroht habe (pag. 153 Z. 51 f.)