149, 153, 161). Sie differenzierte auch klar, dass «nur» ein Penetrationsversuch und eine vollendete Penetration mit dem Penis stattgefunden hätten, die anderen geschilderten Vorfälle hingegen eine Penetration mit dem Finger in die Vagina gewesen seien (pag. 153, 163), wobei sie zahlenmässig konstant von insgesamt drei Vorfällen sprach. Weiter gab sie an, ab dem 10.07.2019 (und damit fünf Tage nach dem zweiten Vorfall) seien nur noch schriftliche Kontaktaufnahmen mit dem Beschuldigten erfolgt, beziehungsweise wenn es zu Treffen gekommen sei, dann nur um gemeinsam zu reden, wobei es aber nicht zu körperlichem Kontakt gekommen sei (pag.