Nota bene hat sie keine pauschalen Anschuldigungen gegen den Beschuldigten erhoben, sondern dessen Handlungen differenziert und ebenfalls konstant umschrieben, ohne dabei jedoch stereotype oder auswendig gelernt erscheinende Aussagen zu machen. So gab sie in jeder Einvernahme an, dass es zu insgesamt drei Vorfällen gekommen sei, die sie dann anhand von Ereignissen auch zeitlich genau einordnen konnte. Sie schilderte den ersten Vorfall vom